Häufige Fragen

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen (FAQ = Frequently Asked Questions). Sollten Sie weitere Fragen haben oder Auskünfte wünschen, melden Sie sich gerne direkt bei uns.

Der Strom der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH setzt sich zu 100% aus zertifiziertem Naturstrom zusammen. Unser Strom „Plön & Umgebung“ sowie der Strom „Kiel & Preetz“ werden gänzlich aus Wasserkraft gewonnen.
Unsere Angebote beziehen sich auf unsere Kunden im Kreis Plön und Kiel & Preetz. Sollten Sie außerhalb dieser Regionen wohnen und möchten unser Angebot trotzdem nutzen, prüfen wir bei einer Kontaktaufnahme Ihrerseits gerne die Möglichkeiten.
Ja, in vielen Fällen ist das so. Überprüfen Sie die Preise für Ihren persönlichen Verbrauch am besten mit Hilfe unserer Tarifrechner für Strom und Gas. Es gibt allerdings noch weitere gute Gründe, die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH als Energieversorger zu wählen. Da wir vor Ort tätig und über kurze Wege für Sie erreichbar sind, stehen wir Ihnen persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus bleiben die Gewinne und die Wertschöpfung der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH in der Region.
Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr an Ihren tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit. Falls Sie einen anderen Abschlagsbetrag wünschen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Wenden Sie sich bei einem Stromausfall bitte direkt an Ihren örtlichen Netzbetreiber, da dieser für die Funktionsfähigkeit des Stromnetzes verantwortlich ist. In der Regel verfügen die Netzbetreiber über eine Störungshotline, bei der Sie anrufen können.
Wir nutzen bereits vorhandene Netze, um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Dabei müssen Verteilnetzbetreiber Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen (Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Biomasse uvm.) gewonnen wird, vorrangig ins Netz einspeisen. Die Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien werden einmal jährlich ermittelt und auf die Stromverbraucher umgelegt.
Das Erdgas kommt per Leitung zu Ihnen ins Haus, sodass Sie sich nicht um eine Bevorratung wie bei Öl oder Holz kümmern müssen. Den dadurch gesparten Platz können Sie anderweitig nutzen, darüber hinaus verbrennt Erdgas mit geringerem CO2-Ausstoß. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Erdgasheizungen so klein sind, dass sie selbst in einer Nische im Wohnraum untergebracht werden können.
Alle privaten Verbraucher können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen mit den Stadtwerken geschlossenen Vertrag widerrufen. Der Widerruf kann formlos oder z.B. mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Musterwiderrufsformular erfolgen.