Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Plön sind bestrebt, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen der WCAG 2.2 AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://stadtwerke-ploen.de veröffentlichten Website der Stadtwerke Plön.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 01.12.2024 bis 10.12.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website  mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nach WCAG 2.2 AA nicht barrierefrei:

  • Dokumente in den Formaten DOC/DOCX, PDF, CSV und XLS/XLSX. Bei Bedarf können Sie die gewünschten Informationen telefonisch oder per E-Mail anfragen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nach BITV 2.0 nicht barrierefrei:

  • Es sind keine Übersetzungen in leichter Sprache verfügbar.
  • Es sind keine Übersetzungen in deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.12.2024 erstellt und zuletzt am 10.12.2024 aktualisiert.

Eine Barriere melden

Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist?

Dann informieren Sie uns bitte über das unten stehende Formular.

Im Beschreibungsfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben.

Bitte geben Sie einen Link zu der betroffenen Seite an. Falls dies zu aufwendig ist, können Sie gerne den Inhalt der Seite beschreiben.

Für alle anderen Fragen und Anliegen können Sie sich gerne telefonisch an unser Kundenzentrum wenden wenden.

Momentan ist das Ausfüllen aller fünf Felder im Formular erforderlich.

URL der Seite oder Seiten, auf denen Ihre gefundene Barriere vorkommt
Beschreibung Ihrer gefundenen Barriere

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach LBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: bbit@landtag.ltsh.de.

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